Haftungsausschluß

Es muß von jedem Teilnehmer bei Reisebeginn ein Haftungsausschluß unterschrieben werden.

Hintergrund: ALsveranstalter kann man für Dinge haftbar gemacht werden, welche bei einer gemeinsamen Reise unter Freunden kein Problem wäre

Als Beispiel: Wir helfen bei der Reperatur deines Motors, so könnte unter Umständen durch die Geschäftsbeziehung „Reiseveranstalter“ hergeleitet werden, das auch die Reperatur gewerblich war, und wir für Schäden und dadurch entstandene Schäden haftbar sind.


Reiseabbruch

Immer weider kommt es vor das Teilnehmer die Reise vorzeitig abbrechen.

Sehr oft ist dies auf technische Defekte aber auch auf private Gründe zurückzuführenIn besonders dreisten Fällen wird dann oft Geld retour verlangt.

Wir möchten hier festhalten, das es nur bei gravierenden Fehlleistungen und Fehlverhalten des Veranstalters zu Rückzahlungen kommen kann.

Nicht auf Grund von Privaten Gründen oder technischen Problemen


Fehlleistungen des Veranstalters

Sollte es zu Fehlleistungen des Veranstalters kommen, welche eine mögliche Rückzahlung oder Teilrückzahlung betreffen, so sind diese Fehlleistungen den Veranstalter sofort bei Feststellung ebendieser unverzüglich mitzuteilen.

Sie können aber beruhigt sein, üblicherweise werden gerade so gravierende Entscheidungen im Vorfeld mit der Gruppe abgesprochen.

Fehlleistungen können nicht in Bezug auf Entscheidungen rund um das Wetters entstehen.